Meine Nachbarschaft: Seulberger Straße
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Vorlagen
Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7549 entstanden aus Vorlage: OF 1126/10 vom 03.10.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße eine breite Bodenwelle analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf der Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nach links, da von dort die Autos kommen, und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter dem Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6310 entstanden aus Vorlage: OF 951/10 vom 16.12.2024 Betreff: Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die aus Richtung Galgenstraße kommenden Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 besser vor Fehlverhalten der Fahrzeugführenden geschützt werden können. Verweise auf § 26 StVO reichen nicht aus, weitergehende Maßnahmen sind dringend geboten. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass es seit einer gefühlten Ewigkeit immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerüberwegnutzenden und sich in Richtung Am Wendelsgarten bewegenden Fahrzeugen kommt. Das ist hauptsächlich darin begründet, dass Passanten aufgrund örtlicher Gegebenheiten erst sehr spät erkennbar sind, aber zügig den Fußgängerüberweg betreten können. Viel zu oft halten sich Fahrzeugführende nicht an § 26 StVO bzw. konzentrieren sich mehr auf den vor dem Einbiegen bevorrechtigten Fahrzeugverkehr. Fußgängerüberwegnutzer werden sogar häufig beschimpft. Mutmaßlich gab es bislang wohl noch keine gravierenderen bzw. gemeldeten Unfälle, das ist aber pure Glückssache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 754 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6213 entstanden aus Vorlage: OF 925/10 vom 11.11.2024 Betreff: Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld Der Magistrat wird gebeten, an der Galgenstraße, am Eingang in das Feld, einen Hundekotbeutelspender aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist vorhanden. Begründung: Leider entsorgen viele Bürger ihren Hundekot immer noch nicht wie gewünscht, deshalb soll dort ein Spender angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 305 Aktenzeichen: 67-0
Galgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1455 entstanden aus Vorlage: OF 199/10 vom 03.01.2022 Betreff: Galgenstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das unnötige Befahren der Galgenstraße mit Lkws über 7,5 Tonnen eingeschränkt werden kann. Begründung: Leider verirren sich immer wieder viel zu große Lastwagen in die Galgenstraße. Dies ist dringend zu verhindern, da das Wenden für Lkws dort nicht möglich ist. Rasche Abhilfe durch entsprechende Beschilderung ist dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 961 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung der Galgenstraße in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 58 entstanden aus Vorlage: OF 13/10 vom 20.04.2021 Betreff: Sanierung der Galgenstraße in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die Galgenstraße in Bonames grundlegend saniert wird. Keinesfalls wird eine bauliche Erschließung über die Galgenstraße gewünscht, sondern vielmehr über die Ortsrandstraße. Begründung: Die stark schwankenden Temperaturen einhergehend mit Nässe haben die Fahrbahn der Galgenstraße besonders im Winter 2020/21 stark beschädigt. Um die Verkehrssicherheit schnell wiederherzustellen, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung einfache Instandhaltungsmaßnahmen ausgeführt, auch in der Friedrichsdorfer Straße. Umfassende Instandsetzungsarbeiten sind jedoch notwendig. Diese bedürfen der Planung und zu gegebener Zeit der Einstellung der Mittel im Haushalt. Die Friedrichsdorfer Straße ist bereits in Arbeit, die Galgenstraße steht leider noch nicht im Bauprogramm. Rasche Abhilfe ist notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrssicherheit der Seulberger Straße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1112 entstanden aus Vorlage: OF 209/10 vom 03.01.2017 Betreff: Verkehrssicherheit der Seulberger Straße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eingangs der Seulberger Straße durch ein Piktogramm auf die Spielstraße aufmerksam gemacht wird . Begründung: Die Seulberger Straße ist durch ein Verkehrsschild als Spielstraße ausgewiesen. Dieses findet nicht immer die nötige Beachtung, sodass es hilfreich ist, durch ein Piktogramm auf der Straße nochmals darauf hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 611 Aktenzeichen: 32 1
Bürgeranhörung zum Konzept von Gartenstädten mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer Straße, Seulberger Straße und Gonzenheimer Straße in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 38/10 Betreff: Bürgeranhörung zum Konzept von Gartenstädten mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer Straße, Seulberger Straße und Gonzenheimer Straße in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 veranstaltet unter Beteiligung des Stadtplanungsamts eine Bürgeranhörung mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer, Seulberger und Gonzenheimer Straße in Bonames, um sie nach ihren Erfahrungen mit der Siedlungsstruktur in diesem Bereich zu befragen und daraus Erkenntnisse zum Konzept von Gartenstädten zu gewinnen, die als Anregungen für die Neuplanung von Baugebieten im Ortsbezirk 10 dienen könnten. Begründung: Die im Ortsbezirk 10 noch zur Planung anstehenden Baugebiete sind allesamt in naturnahen Gebieten mit engem Bezug zum Grüngürtel vorgesehen. Auf diese besonders wertvollen Lagen sollte die Stadtplanung möglichst weitgehend Rücksicht nehmen und einen engen Naturbezug wahren, der auch die ortsnahe Erzeugung von Lebensmitteln weiter zulässt, anstatt weitgehende Versiegelung und wenig nutzbringende Grünflächen vorzusehen. All dies waren auch Anliegen der Gartenstadtbewegung. Deren Ideen in aktualisierter Form sollten deshalb wichtige Anregungen für die Neuplanungen im Ortsbezirk 10 geben können. Da die Bebauung im Bereich Friedrichsdorfer, Seulberger und Gonzenheimer Straße in Bonames von diesem Gedankengut geprägt ist, bietet es sich an, mit den Bewohnern dieses Gebietes einen Austausch anzustreben, um besonders erfolgreiche konzeptionelle Ideen herauszuarbeiten, die in die Neuplanungen übernommen werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenDurchfahrtssperre in der Galgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5041 entstanden aus Vorlage: OF 951/10 vom 15.02.2016 Betreff: Durchfahrtssperre in der Galgenstraße Da auf Wunsch des Ortsbeirates 10 kein Kfz-Verkehr über die Galgenstraße in das neue bzw. aus dem neuem Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" führen soll, musste eine Durchfahrtssperre vorgesehen werden. Der Ortsbeirat 10 und die Anwohner sind immer davon ausgegangen, dass diese Durchfahrtssperre hinter den Häusern Galgenstraße 86 und 66 sowie hinter den Häusern Galgenstraße 47 und 45 gesetzt wird, sodass gewährleistet ist, dass die Bewohner sichtlich zum alten Bonameser Kern gehören und diese somit nicht nur zu Fuß, sondern auch mit dem Kfz über die Straße Am Wendelsgarten über die Galgenstraße zu ihren Häusern kommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die vorgesehene Durchfahrtssperre in der Galgenstraße nicht zum Nachteil der jetzigen Bestandsbewohner positioniert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 847 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2990 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 25.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 (Am Eschbachtal - Harheimer Weg) dahin gehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Straße grenzen, und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie es in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchte der Ortsbeirat 10 nochmals darauf hinweisen, dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, die mit 1.190 Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um maximal zehn Prozent zu deckeln ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 904 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 299 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 00
Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2013, OA 444 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 11.11.2013 Betreff: Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung und Ausführung des Bebauungsplans Nr. 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu sichern, möglichst nicht zu entfernen und hilfsweise in den Grenzsteingärten (Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufzustellen. Die Aufteilung der Steine unter den betroffenen Stadtteilen für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen mit den betreffenden Ortsbeiräten. Der Dreigemarkungspunkt (Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach) am Ende der Galgenstraße in Bonames und unter Terrain ist von der Bebauung frei zu halten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit Dreieck und Grenzlinien sowie den Buchstaben "H, B, NE" zwischen den Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen Hoheitsgrenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des Dreigemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung, seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OA 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4199, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 00
Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 528/10 vom 14.10.2013 Betreff: Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche auch protokolliert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, infolge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung; 2. die wichtigen Belange der Landwirtschaft, dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden; 3. die Kleingarten- und Siedlerflächen sollen erhalten bleiben; 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen Umgehungsstraße nebst Park-and-ride-Plätzen; 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem Durchgangsverkehr; 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung ausreichender Infrastruktur insgesamt; 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0
Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: „Am Eschbachtal/Harheimer Weg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 529/10 vom 14.10.2013 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die den Bürgerinnen und Bürgern am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv überarbeitet und die von den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufgenommen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorgestellt werden. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind: 1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 Wohneinheiten mit ca. 5.000 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden; 2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt). Hier findet gewachsenes, soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, statt; 3. Die landwirtschaftlichen Belange. Hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden) und wird für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt, zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese sowie keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen; 5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben. Dazu zählen: 5.1 Schule: Rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt über einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule; 5.2 Kita: Ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten. 6. Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; 7. Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen; 8. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht ein Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht; 9. Die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen; 10. Hinsichtlich des Lärmschutzes ist zu prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt. Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bauplanung bedarf intensiver Überarbeitung, und die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und Stadtteilpolitikerinnen und Stadtteilpolitiker müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der Siebziger- und Achtzigerjahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht, auch nicht in modifizierter Form, wiederholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0
Ausfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1887 entstanden aus Vorlage: OF 383/10 vom 01.01.2013 Betreff: Ausfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer wird bzw. auch möglich ist. Begründung: Durch parkende Autos auf dem Harheimer Weg, direkt an der Ausfahrt, wird die Sicht genommen, ebenso stehen die Autos soweit in der Ausfahrt, dass eine Auffahrt auf den Harheimer Weg nur sehr schwer möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 577 Aktenzeichen: 66 0
Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1760 entstanden aus Vorlage: OF 358/10 vom 05.11.2012 Betreff: Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Seulberger Straße im Turnus eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eingerichtet wird. Im Vorgriff hierzu sollte eine Langzeitüberwachung erfolgen. Der Ortsbeirat 10 ist bitte über die Ergebnisse zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 363 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1227 Aktenzeichen: 32 1
Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1151 entstanden aus Vorlage: OF 248/10 vom 21.04.2012 Betreff: Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg Durch das nicht zu verantwortende Parken an der Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg ist das Rechtsabbiegen auf den Harheimer Weg häufig nur unter großen Anstrengungen möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diesen Mangel durch bauliche Maßnahmen zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1174 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2011, OM 132 entstanden aus Vorlage: OF 4/10 vom 16.04.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße weiter modifiziert wird. Die Seulberger Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Verkehrsteilnehmer übersehen das angebrachte Schild oder bemerken die Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich nicht, sodass es öfters zu Beinahezusammenstößen mit Kindern und älteren Menschen kommt. Hier wäre es angebracht, dass ein Piktogramm auf der Straße angebracht wird, welches die Autofahrer an den vorhandenen verkehrsberuhigten Bereich erinnert. Eventuell könnten auch Blumenkübel aufgestellt werden. Paten, die diese versorgen und pflegen, ließen sich finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 778 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg zum Wochenmarkt „Am Wendelsgarten“ in Höhe Galgenstraße/Am Wendelsgarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4077 entstanden aus Vorlage: OF 944/10 vom 29.03.2010 Betreff: Fußgängerüberweg zum Wochenmarkt "Am Wendelsgarten" in Höhe Galgenstraße/Am Wendelsgarten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob ein Fußgängerüberweg zum Wochenmarkt "Am Wendelsgarten" in Höhe Galgenstraße/Am Wendelsgarten eingerichtet werden kann, um gefahrlos auf den Platz "Am Wendelsgarten" und zum Markt zu gelangen. Begründung: Die Autofahrer konzentrieren sich in diesem Bereich darauf, den Platz möglichst schnell zu umrunden, sodass es für Kinder und ältere Bürger aus Richtung Galgenstraße sehr schwierig ist, auf den zentralen Platz zu gelangen. Deshalb wäre ein Fußgängerüberweg sinnvoll, da der Platz nicht nur für den Wochenmarkt genutzt wird, sondern auch anderweitig einen gut erreichbaren Mittelpunkt für Bonames darstellen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2010, ST 884 Aktenzeichen: 32 1
Einbiegen aus der Gonzenheimer Straße in den Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 713/10 vom 22.02.2009 Betreff: Einbiegen aus der Gonzenheimer Straße in den Harheimer Weg Aus der Gonzenheimer Straße kommend wird das Einbiegen in den Harheimer Weg entweder ein "Glückspiel" oder es ist recht schwierig. Der Harheimer Weg wird, Richtung Bonames, auf der rechten Seite und auch an der Einfahrt der Gonzenheimer Straße zugeparkt. Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, zu prüfen inwieweit hier Abhilfe geschaffen werden kann, eventuell durch: - ein Halteverbot, damit die Einsehbarkeit gewahrt ist; - das Einsetzen eines Spiegels auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2009, ST 630 Aktenzeichen: 66 0
Ideen
Parkverbot Harheimer Weg
Seit etwa einem Jahr parken am Harheimer Weg - Höhe Einmündung Gonzenheimer Straße -, Bonames einwärts gesehen, Fahrzeuge. Seit diese dort (nicht verkehrswidrig) parken, hat sich die Verkehrssituation stark verschärft. Entgegenkommende Autos kommen aufgrund einer Kurve erst während des Überholens der parkenden Fahrzeuge zum Vorschein. Viele dieser entgegenkommenden Autos beharren dann auf ihr Recht, die Vorfahrt zu bekommen, welche Ihnen auch zusteht. Da man aber vorher nicht sehen kann, dass Autos entgegen kommen werden, ist dies oftmals fatal, insbesondere da viele schlichtweg draufhalten. Hier wäre ein Parkverbot ratsam. Früher hat die Vernunft der Menschen gesiegt, dort haben nie Autos gestanden. Vor ca. einem bis anderthalb Jahren fing das erste Fahrzeug damit an, seit dem reihen sich massenweise parkende Fahrzeug dort ein. bitte schauen Sie sich die Situation vor Ort an und bedenken Sie, ob ich ein Halteverbot machbar wäre.